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1. Die Firma WOLFGANG WIESNER IMMOBILIEN übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Makler im Regelfall für beide Kauf- bzw. Miet-Vertragsseiten und auf Honorarbasis entgeltlich aus.
2. Diese AGB sind von den Empfängern unserer Angebote angenommen und deren Maklerauftrag gilt als erteilt, wenn sie von den Angeboten Gebrauch machen oder darüber Verhandlungen führen.
3. Provisionspflicht entsteht für die Empfänger, wenn sie selbst, Familienangehörige oder Dritte nach Kenntniserhalt durch die Empfänger, von unseren Angeboten unmittelbar oder mittelbar Gebrauch machen (Kauf, Verkauf, Vorvertrag, Pacht, Miete, Tausch, Teilhaberschaft u.s.w.).
4. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind streng vertraulich. Der Empfänger haftet für alle Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte entstehen, mit der vollen Höhe der geforderten Provision. Irrtum und Zwischenverwertung der Angebote bleiben vorbehalten.
5. Folgende Käufer-/Mieter-/Pächterprovision ist an uns zu zahlen, wenn im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist:
a) bei Kauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen 7,14 % inkl. MwSt. des vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreises zzgl. alle Nebenleistungen;
b) bei gewerblichen Vermietungen oder Verpachtungen 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt.;
c) bei Wohnungsvermietungen 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.
Die MwSt. beträgt derzeit 19 %. Bei Änderung erfolgt die Anpassung in der o.g. Provisionsberechnung.
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Maklerprovision erheben wir Verzugszins in Höhe von 5 v.H. über dem jeweils gültigen Basissatz der EZB.
6. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn aus Gründen, die durch uns nicht zu vertreten sind, der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Die Provision ist mit Vertragsabschluss fällig und zahlbar.
7. Falls ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt ist, ist der Empfänger verpflichtet, unsere Firma innerhalb von drei Tagen unter Benennung des Anbieters und unter Vorlage des Angebotes schriftlich zu informieren.
8. Zu Besichtigungen und Vertragsverhandlungen ist in jedem Fall unsere Firma hinzuzuziehen. Wir haben Anspruch auf Benennung der Vertragsparteien, auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine Vertragsabschrift inkl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
9. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma wirksam.
10. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.
11. Alle von uns in den Angeboten verwendeten Angaben sind vom Verkäufer übernommen. Überprüfungen erfolgen im Rahmen der gewöhnlichen Sorgfaltspflicht. Gewähr wird nicht übernommen. Alle Maßnahmen und Rechtsverhältnisse sind am Objekt oder den zugrunde liegenden Unterlagen zu prüfen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist soweit zulässig Frankfurt (Oder)
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